Asunción: Die persönliche Einkommenssteuer soll ab dem ersten Januar 2010 wieder in Kraft treten. Nachdem die gesetzgebende Gewalt bei drei aufeinanderfolgenden Gelegenheiten die Absetzung der persönlichen Einkommenssteuer verabschiedete, soll sie nun eingesetzt werden. Nach Angaben des Finanzministeriums wird diese Regelung im ersten Jahr diejenigen betreffen, die über ein Einkommen von mehr als 120 Mindestgehältern verfügen. Das wären Schätzungen des Finanzministeriums zufolge im ersten Anwendungsjahr rund 10 tausend Personen und die einfachen Genossenschaften. Die damit erhofften und in direkter Weise eingenommenen Steuer-Summen sollen sich bei etwa 25 Milliarden Guaranies belaufen. Findet das Gesetzesprojekt die Unterstützung der Parlamentarier, betrifft die Massnahme im Jahr 2011 diejenigen Personen mit 108 Mindestgehältern. Die Abstufungsgrenze soll im Jahr 2017 mit 36 Mindestgehältern erreicht werden. Die betroffenen Personen zahlen ausserdem zusätzlich 8 Prozent Zinsen. Ob jedoch die vollkommene Anwendung dieser Massnahme in Kraft treten wird, hängt erneut von der Entscheidung des Kongresses im Hinblick auf das von Senator Alfredo Jaeggli präsentierte Gesetzesprojekt ab. Dessen Bestreben ist es, die persönliche Einkommenssteuer ausser Kraft zu setzen. Das Projekt soll im März behandelt werden. Das ist die Zeit, in der die Parlamentarier ihre Amtsaktivitäten wiederaufnehmen. Es werde nicht ausgeschlossen, dass das Projekt von der Mehrheit der Parlamentsmitglieder unterstützt werden könnte, da dies bereits dreimal der Fall gewesen sei. Finanzminister Borda hingegen ersucht die Unterstützung von Seiten der Unternehmergremien, um eine erneute Suspendierung des Gesetzesprojektes zu vermeiden. Um dies zu erreichen, versicherte er den Steuerzahlern die vertrauliche Behandlung der Beitragszahlungen.


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